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    Die Maschinenrichtline 2006/42/EG, wird 2023 abgelöst von der Maschinenverordnung


    Die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 ist eine neue Verordnung, die die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG europaweit ersetzt.

    Sie wurde am 14. Juni 2023 verabschiedet und enthält aktualisierte Anforderungen an die Konstruktion, den Bau und die Bereitstellung von Maschinen auf dem Markt.

    Die Verordnung zielt darauf ab, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Maschinen zu verbessern und den Handel innerhalb der EU zu erleichtern. Sie tritt schrittweise in Kraft, wobei einige Bestimmungen bereits seit dem 20. Januar 2024 gelten. Ihre volle Gültigkeit erlangt die Maschinenverordnung am 21.01.2027.

    Zum 21.01.2027 verlieren dann die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und die bis dahin als nationale Umsetzungen in Deutschland geltende 9.Produktsicherheitsverordnung Ihre Gültigkeit. 

    Diese quasi Neufassung der Maschinenrichtlinie ist eine europäische Richtlinie, die grundlegende Anforderungen an die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Maschinen festlegt.

    Sie regelt und beschreibt die Pflichten der Hersteller, Händler und Betreiber von Maschinen und legt die Konformitätsbewertungsverfahren fest, die vor dem Inverkehrbringen von Maschinen erfüllt werden müssen.

    Der Maschinenbau ist ein wichtiger technischer Teilsektor und einer der industriellen Kernbereiche der Wirtschaft in der Gemeinschaft. Die sozialen Kosten der durch den Umgang mit Maschinen unmittelbar hervorgerufenen zahlreichen Unfälle lassen sich verringern, wenn der Aspekt der Sicherheit in die Konstruktion und den Bau von Maschinen einbezogen wird und wenn Maschinen sachgerecht installiert und gewartet werden.

    Dokumentation nach Maschinenverordnung (EU) 2023/1230

    Die Vorgaben für die technische Dokumentation und die Konformitätserklärung sind wesentliche Bestandteile der Maschinenverordnung (EU) 2023/1230. 

    Hier einge wichtigsten Punkte:

    Technische Dokumentation

    Die technische Dokumentation muss umfassende Informationen über Entwurf, Herstellung und Betrieb der jeweiligen Maschine enthalten. 

    Sie dient dazu, die Übereinstimmung der Maschine mit den geltenden Vorschriften nachzuweisen.

    Zu den erforderlichen Elementen der Dokumentation gehören:

    • Name und Anschrift des Herstellers und ggf. des Bevollmächtigten
    • Eine kurze Beschreibung der Maschine
    • Produktkennzeichnung (z. B. Seriennummer)
    • Angaben zu den Betriebsstandorten, die am Entwurf und an der Herstellung beteiligt sind
      Angaben zur notifizierten Stelle, falls eine solche bei der Konformitätsbewertung beteiligt war
    • Das angewandte Konformitätsbewertungsverfahren
    • Die EU-Konformitätserklärung
    • Typenschild und Gebrauchsanweisung
    • Nennung der maßgeblichen Vorschriften und technischen Normen zur Aufstellung der Bauteile und Komponenten sowie Prüf- und Messergebnisse

    Konformitätserklärung


    Die Konformitätserklärung ist ein Dokument, dass nach Abschluss des Konformitätsbewertungsverfahrens ausgestellt wird.

    Es bescheinigt, dass die Maschine allen relevanten Anforderungen der Maschinenverordnung entspricht.

    Die Konformitätserklärung muss folgende Informationen enthalten:

    • Name und Anschrift des Herstellers
    • Eine Beschreibung der Maschine
    • Die angewandten harmonisierten Normen und sonstigen technischen Spezifikationen
    • Die Identifikation der notifizierten Stelle, falls zutreffend
    • Eine Erklärung, dass die Maschine den grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen entspricht
    • Die technische Dokumentation muss ab dem Datum des Inverkehrbringens der Maschine zehn Jahre lang aufbewahrt werden.
    • Der Hersteller hat die technischen Unterlagen / technische Dokumentation verfügbar zu halten.
    • Erforderliche Informationen, wie die Betriebsanleitung, dem Betreiber zur Verfügung stellen
    • EG-Konformitätserklärung ausstellen und sicherstellen, dass sie der Maschine beiliegt

    Weiter ist vor Inverkehrbringen der Maschine eine CE-Kennzeichnung / CE-Zeichen anbringen.


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